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Organspende: Entscheidung für das Leben

Eine Organspende kann Leben retten. Leider stehen in Deutschland weit weniger Organe zur Verfügung, als benötigt werden. Mehr als 10.000 Menschen warten derzeit auf ein lebenswichtiges Organ. Sich über diese Thematik Gedanken zu machen, ist nicht leicht, denn es bedeutet, sich mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen. Mit Hilfe der aktuellen Titelgeschichte des HausArzt-PatientenMagazins wollen wir Sie informieren und für das Thema sensibilisieren. Sich als Organspender zur Verfügung zu stellen, ist eine Entscheidung für das Leben. Eine Entscheidung, die Sie selbst treffen und nicht Ihren Angehörigen überlassen sollten!

Organspendeausweis Vorderseite
Organspendeausweis Rückseite

Wichtige Fragen und Antworten

In Deutschland gilt die sogenannte Entscheidungslösung: Die verstorbene Person muss zu Lebzeiten einer Organ- und Gewebespende zugestimmt haben - am besten auf einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung. Liegt keine Dokumentation vor, werden Angehörige gefragt.

Im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls sind die behandelnden Ärzte immer dem Wohle des Patienten verpflichtet. Natürlich auch, wenn Sie einer Organspende zugestimmt haben. Ziel ist immer, Leben zu retten. Erst, wenn der Hirntod festgestellt wurde, wird Ihr Wunsch zur Organspende Thema.

Als Hirntod wird der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen bezeichnet. Häufigste Ursachen sind Schäden durch Hirnblutungen, Sauerstoffmangel im Gehirn, zum Beispiel als Folge eines Schlaganfalls. Vor der Organentnahme muss nachgewiesen werden, dass der Hirnfunktionsausfall unumkehrbar ist – also keine Chance besteht, dass das Bewusstsein wiedererlangt werden kann.

Der Hirntod muss in einer Klinik von zwei erfahrenen Fachärzten unabhängig voneinander festgestellt werden. Einer muss Facharzt für Neurologie oder Neurochirurgie sein. Bei Kindern unter 14 Jahren muss ein Kinderarzt beteiligt sein. Das Verfahren ist in Richtlinien der Bundesärztekammer geregelt.

Geprüft werden tiefe Bewusstlosigkeit, Ausfall der Hirnstammreflexe (z.B. Schmerzreflexe) und Ausfall der Spontan-Atmung.

Durch den unumkehrbaren Ausfall aller Hirnfunktionen ist der Tod des Menschen zweifelsfrei nachgewiesen. Eine Rückkehr ins Leben ist ausgeschlossen. Im Folgenden baut sich das Hirngewebe nach und nach ab. In der Folge sterben die Körperzellen, nach und nach fallen alle Organfunktionen aus.

Prinzipiell jeder. Es gibt keine Altersgrenze. Auch eine Niere eines älteren Menschen kann einem Empfänger Lebenszeit und -qualität schenken. Vor der Entnahme werden die Organe natürlich auf ihr Funktionstüchtigkeit geprüft.

Rund 10.000 Menschen in Deutschland brauchen ein neues Organ. Rund 8.000 davon sind Dialysepatienten, die auf eine Nierentransplantation hoffen. Die Wartezeit kann bis zu sieben Jahre dauern. 2017 konnten deutschlandweit nur 1.383 Nierentransplantationen vorgenommen werden.

Gespendet werden können folgende Organe: wie Lunge, Leber, Nieren, Herz, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm. Darüber hinaus besteht auch Bedarf an Gewebespenden, zum Beispiel Herzklappen, Knochen- und Knorpelgewebe, Haut, Augenhornhaut und Sehnen.

Ja! Auf dem Organspendeausweis können Sie angeben, ob Sie Organe oder Gewebe von einer Spende ausnehmen.

Der Handel mit Organen ist durch das Transplantationsgesetzt verboten. Bei der Vermittlung von Organen dürfen Einkommen oder Bekanntheit des Empfängers keine Rolle spielen. Organe werden ausnahmslos für Transplantationen verwendet und nicht wissenschaftlichen oder kommerziellen Zwecken zugeführt.

Dreh und Angelpunkt bei der Vergabe ist Eurotransplant. Diese Stiftung prüft Dringlichkeit und Erfolgsaussicht von potentiellen Empfängern in Deutschland, den Benelux-Ländern, Österreich, Slowenien, Kroatien und Ungarn.

Im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls sind die behandelnden Ärzte immer dem Wohle des Patienten verpflichtet. Natürlich auch, wenn Sie einer Organspende zugestimmt haben. Ziel ist immer, Leben zu retten. Erst, wenn der Hirntod festgestellt wurde, wird Ihr Wunsch zur Organspende Thema.

Nein. Kosten der Entnahmeklinik werden durch die Deutsche Stiftung Organspende Organtransplantation (DSO) getragen. Die Kosten für die Transplantation übernimmt die Krankenkasse des Empfängers.

Die Organspende bleibt für die Spenderfamilie und den Empfänger anonym. Auf Wunsch werden Angehörige des Spenders informiert, ob Transplantationen erfolgreich waren. Eine große Rolle für den Erfolg der Transplantation spielt neben der Qualität der Organe auch der Lebensstil des Empfängers.

Der Erfolg einer Organtransplantation ist unterschiedlich und hängt wesentlich vom gesundheitlichen Zustand und dem Lebensstil des Empfängers ab. Nach fünf Jahren sind rund 75 Prozent der transplantierten Organe noch funktionstüchtig.

Sprechen Sie Ihren Hausarzt an! Antworten auf Ihre Fragen gibt es auch beim Infotelefon der Deutschen Stiftung Organtransplantation: 0800/9040400 und im Internet unter www.organspende-info.de.

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